AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Klavier-Profitransporte, Inh. Valeriu Rusu

1. Leistung

Der Auftragnehmer und seine Hilfspersonen erfüllen die vertraglichen Verpflichtungen unter der Maßgabe der erforderlichen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Auftragsgebers nach geltendem Recht.
Der erteilte Auftrag bezieht sich auf die Umzugsdatenliste, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer erstellt wurde.
Der Auftragnehmer kann sich zur Durchführung des Auftrages eines Frachtführers seiner Wahl bedienen. Er hat diesen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt auszuwählen, anzuleiten und zu überwachen.
Mitarbeiter der Auftragsnehmers - oder dessen Hilfspersonen - sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Dübel- oder Installationsarbeiten berechtigt.
Unsere Transporte sind bei der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG versichert
Es gelten folgende Höchsthaftungssummen
Pers-/Sach-/Verm-Schäden pauschal(BHV) 3.000.000,00 EUR
Mietsachschäden 1.000.000,00 EUR
Abhandenkommen von Schmuck, Uhren, etc. 2.500,00 EUR
UHV - Aufwendungen v. Eintritt des V-Falles 500.000,00 EUR
USV - Aufwendungen v. Eintritt des V-Falles 500.000,00 EUR
USV/Zusatzbaustein 1 und 2 500.000,00 EUR
Güter-, Güterfolgeschäden und Kosten (VHV) 2.500.000,00 EUR
Vermögensschäden 500.000,00 EUR
Verlust u. Beschädigung gefährdeter Güter 200.000,00 EUR
verfügte Lagerung während der Beförderung 100.000,00 EUR

2. Gefährliche Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet:
a) den Auftragnehmer darüber zu unterrichten, wenn es sich bei dem Umzugsgut - oder Teilen davon - um gefährliche Gegenstände oder Stoffe handelt und
b) den Auftragnehmer auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die von gefährlichem Gut ausgehen.
3. Vergütung
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist in bar oder in einer anderen von Unternehmer akzeptierte Form zu begleichen.
Fälligkeit tritt bei nationalen Transporten vor Beginn des Entladens und bei internationalen Tansporten vor Beginn der Beladung ein.
Für bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare oder nicht bekannte und deswegen in der Auftragskalkulation nicht berücksichtige Leistungen, wird ein zusätzliches Entgelt fällig.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber den Leistungsumfang erweitert oder sich eine Erweiterung des Leistungsumfangs aufgrund einer falsch oder unvollständig ausgefüllten Umzugsdatenliste ergibt.

4.Haftung

Eine Haftung des Auftragsnehmers - für Schäden welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragsnehmers oder seine Hilfspersonen beruht - ist ausgeschlossen.
Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
Die Haftung des Auftraggebers wegen Verlustes oder Beschädigung des Umzugsgutes wird auf den Betrag von EUR 8,33 je Kilogramm Fracht beschränkt (die Klavier- und Flügeltransporte sind gesondert versichert). Dem Auftraggeber bleibt das Recht unbenommen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.
Der Auftragnehmer hat bei Ansprüchen aus der Abwicklung des Vertrages zunächst ein Nachbesserungsrecht.

5. Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Auftragsnehmer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
a) Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden ;
b) ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
c) Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Absender;
d) Beförderung von nicht durch den Auftragnehmer oder seine Hilfskräfte verpacktem Gut in Behältern;
e) Verladen oder entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle, nicht entspricht, sofern der Frachtführer der Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
f) Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
5. noch: besondere Haftungsausschlussgründe
Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonderes leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, normaler Schwund oder Auslaufen erleidet;
Vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung auf Deck.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliches und hochwertiges Umzugsgut ( z.B. Waschmaschinen, Hifi-Anlagen, antike Möbel, Kunst- und Designerobjekte), welches besonders schadengeeignet ist, besonders zu verpacken und zu kennzeichnen.
Dem Auftraggebern bleibt das Recht unbenommen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.

6. Haftung des Absenders

Der Absender hat dem Auftraggeber, auch wenn ihn kein Verschulden trifft Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
a) Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung,
b) Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben
c) Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehler, Unvollständigkeit, oder Unrichtigkeit der notwendigen Begleitpapiere oder Auskünfte.

7. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
- bei einer Kündigung innerhalb von drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme;
- bei einer früheren Kündigung 30% der Auftragssumme.
Wenn der Auftrag nicht wegen Hindernisse im Haus oder am transportierenden Gegenstand erfolgen kann, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten.

8. Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.